Fragen und Antworten

Wie muss ich meine Anteilscheine in der Steuerklärung deklarieren?

Bei den Anteilscheinen einer Genossenschaft handelt es sich für eine natürliche Person um bewegliches Vermögen. Die Anteilscheine sind daher im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis der privaten Steuererklärung zu deklarieren.

Konnte im abgelaufenen Kalenderjahr eine Verzinsung der Anteilscheine vorgenommen werden, so unterliegt auch diese Verzinsung als Ertrag aus beweglichem Vermögen der Einkommenssteuer. Mit einer ordnungsgemässen Deklaration wird gleichzeitig der Verrechnungssteueranspruch geltend gemacht. Bei der Verzinsung der Anteilscheine können immer nur 65% des Bruttoertrags direkt ausbezahlt werden. Die restlichen 35% gehen an die Eidgenössische Steuerverwaltung und können mit einer korrekten Deklaration in der privaten Steuererklärung geltend gemacht werden.
Für Steuerzwecke stellt OptimaSolar für jedes Genossenschaftsmitglied eine Bescheinigung aus. Aus dieser Bescheinigung sind der Vermögenswert, die Bruttoverzinsung der Anteilscheine sowie der Verrechnungssteueranspruch ersichtlich.

Wie kann ich meine Anteilscheine übertragen oder verkaufen?

Anteilscheine können weitergegeben oder vererbt werden. Die neuen Eigner müssen der Verwaltung mitgeteilt werden und treten so an die Stelle des vorangehenden Mitgliedes. Bei minderjährigen Mitgliedern wird bis zum vollendeten 18. Altersjahr der gesetzliche Vertreter die Rechte vertreten.

Zusätzlich können die Anteilscheine bei Bedarf auch an OptimaSolar zurückverkauft werden. Der Rückkaufpreis richtet sich nach dem jeweils gültigen Kurswert.

Der Kurswert wird aufgrund des Substanzwertes der gesamten Genossenschaft festgelegt und ist jeweils für ein Jahr gültig (bis zur nächsten Generalversammlung).

Weil möglichst viele Mittel in produktive Anlagen investiert sind, hat OptimaSolar gemäss Statuten das Recht, Auszahlungen für retournierte Anteilsscheine bis zu max. drei Jahre zu verzögern.

Wie sicher ist eine Geldanlage bei OptimaSolar?

Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet einzig das Genossenschaftsvermögen. Jede persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Genossenschafter ist ausgeschlossen.

OptimaSolar arbeitet ausschliesslich mit Genossenschaftskapital. Somit hat die Genossenschaft keine Schulden und die finanziellen Verpflichtungen sind gering. Dies macht eine Zahlungsunfähigkeit sehr unwahrscheinlich.

Das gesamte Kapital ist in PV-Anlagen investiert, welche betriebssicher sind und eine lange Lebensdauer haben (neuere PV-Module bis zu 50 Jahre). Alle Anlagen sind gegen Feuer, Hagel und Sturm ausreichend versichert, um die Risiken zu limitieren.

Wieviele Genossenschaftsanteile kann ich erwerben und was kostet ein Anteilschein?

Sie können beliebig viele Anteilscheine und auch in Etappen erwerben.

Üblicherweise zeichnen Sie Anteilscheine auf eine bestimmte Anlage und sind so Solarstrom-Produzent in Anteilseigner.

Selbstverständlich können Sie auch auf verschiedene Anlagen Anteilscheine erwerben.

Ebenfalls ist es durchaus erlaubt, bei verschiedenen OptimaSolar Genossenschaften Anteilscheine zu zeichnen.

Der Nennwert des Anteilscheins ist CHF 1000. Der Kurswert beträgt zur Zeit CHF 1080.

Weil die Genossenschaft OptimaSolar Solothurn wesentlich über 1 Mio. Genossenschaftskapital besitzt, muss bei der Zeichnung von Anteilscheinen von OptimaSolar Solothurn zusätzlich 1 % Emissionsabgabe an die Eidgenössische Steuerverwaltung bezahlt werden.

Wie werde ich Genossenschafter/in?

1 Anteilsschein (Kurswert) = CHF 1080 (Nennwert: 1000)

+ 1 % Emissionsabgabe an die Eidgenössische Steuerverwaltung

 

Mit jedem Anteilschein wird ein Teil einer Solaranlage finanziert. So werden Sie zum/zur Solarstrom-Produzenten/Produzentin ohne eine eigene Solaranlage bauen zu müssen.

Je mehr erneuerbarer Strom in unser Netz eingespeist wird, desto grösser ist die Chance, dass nicht-erneuerbare Kraftwerke ersetzt oder nicht gebaut werden. Daher ist unser Ziel, den Anteil des erneuerbaren Stroms zu erhöhen, indem wir Photovoltaikanlagen bauen. Hinzu kommt, dass wir die dezentrale Stromproduktion fördern, was wiederum wichtig ist für die sichere und effiziente Stromversorgung. Dieses Ziel verfolgen wir zusammen mit unseren Mitgliedern, die sich an den Solaranlagen beteiligen.

Als Mitglied gehört Ihnen ein Teil der OptimaSolar und Sie erhalten eine Erfolgsbeteiligung (Verzinsung), analog einer Dividende auf eine Aktie. Der Zins auf dem Anteilschein orientiert sich am Geschäftsergebnis und wird gemäss Beschluss der Generalversammlung für jedes Jahr neu festgelegt. Anstelle einer Auszahlung der Erfolgsbeteiligung kann der Verkehrswert des Anteilscheins erhöht werden. Die zusätzlichen Erträge werden in der Genossenschaft in neue Anlagen reinvestiert. 

 

Der wirtschaftliche Faktor bildet neben dem ideellen Wert einen zusätzlichen Anreiz, um in unsere Genossenschaft zu investieren. Weil wir ausschliesslich mit Eigenkapital arbeiten, ist unsere Genossenschaft unabhängig von Finanzinstituten und hat wenig finanzielle Verbindlichkeiten.

 

Welche Rendite kann ich erwarten?

Anteilscheine von OptimaSolar sind eine lohnende Kapitalanlage.

OptimaSolar erwirtschaftet jährlich einen Gewinn, der an die Genossenschaftsmitglieder ausgeschüttet wird. Die jährliche Erfolgsbeteiligung orientiert sich am Geschäftsergebnis und dem aktuellen Zinsniveau und wird gemäss Beschluss der Generalversammlung jedes Jahr neu festgelegt. Anstelle einer Auszahlung der Erfolgsbeteiligung kann der Verkehrswert des Anteilscheins erhöht werden.

Die zusätzlichen Erträge der Genossenschaft werden in neue Anlagen reinvestiert. 

 

Es wird ohne Fremdkapital und mit hohen ethischen Führungsrichtlinien gearbeitet, daher ist die Genossenschaft krisenresistent und das finanzielle Risiko ist gering. Gerade in der heutigen Zeit ein nicht zu unterschätzender Vorteil.