Das neue Energiegesetz beinhaltet mehrere für die Photovoltaik wichtige Neuerungen und Möglichkeiten, den Solarstrom an die Nachbarschaft und an Verbraucher innerhalb der Gemeinde zu liefern.
Der Eigenverbrauch von Solarstrom im Gebäude ist seit Längerem möglich, auch als Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Neu ist, dass Solarstrom auch an alle Gebäude, die hinter derselben Verteilkabine liegen, geliefert werden kann. Dabei handelt es sich um einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV).
OptimaSolar ist die Betreiberin des Zusammenschlusses, der zusätzlich vom Netz bezogene Strom wird von OptimaSolar 1:1 weiter geliefert.
Unseren ersten vZEV haben wir im Schwimmbad Eichholz in Gerlafingen in Betrieb genommen. Unsere PV-Anlage mit 91 kWp liefert Solarstrom an das Restaurant und an den Badibetrieb.
Quelle: www.lokalerstrom.ch
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht die Solarstromlieferung in der ganzen Gemeinde. Damit kann der Solarstrom über das öffentliche Netz innerhalb einer Gemeinschaft verkauft werden, die Netznutzungsgebühren sind dabei reduziert. Der zusätzlich vom Netz bezogene Strom wird vom Netzbetreiber geliefert.
Möchten Sie auch von günstigem Solarstrom vom eigenen Dach, aus dem Quartier oder aus der Gemeinde profitieren?
Dann kontaktieren Sie uns!
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GV 2026
Montag, 22. Juni 2026
Neue Anlage auf Wohnüberbauung in Biberist
Solaranlage
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