Fragen und Antworten

Wie muss ich meine Anteilscheine in der Steuerklärung deklarieren?

Bei den Anteilscheinen einer Genossenschaft handelt es sich für eine natürliche Person um bewegliches Vermögen. Die Anteilscheine sind daher im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis der privaten Steuererklärung zu deklarieren.

Konnte im abgelaufenen Kalenderjahr eine Verzinsung der Anteilscheine vorgenommen werden, so unterliegt auch diese Verzinsung als Ertrag aus beweglichem Vermögen der Einkommenssteuer. Mit einer ordnungsgemässen Deklaration wird gleichzeitig der Verrechnungssteueranspruch geltend gemacht. Bei der Verzinsung der Anteilscheine können immer nur 65% des Bruttoertrags direkt ausbezahlt werden. Die restlichen 35% gehen an die Eidgenössische Steuerverwaltung und können mit einer korrekten Deklaration in der privaten Steuererklärung geltend gemacht werden.
Für Steuerzwecke stellt OptimaSolar für jedes Genossenschaftsmitglied eine Bescheinigung aus. Aus dieser Bescheinigung sind der Vermögenswert, die Bruttoverzinsung der Anteilscheine sowie der Verrechnungssteueranspruch ersichtlich.

Wie kann ich meine Anteilscheine übertragen oder verkaufen?

Anteilscheine können weitergegeben oder vererbt werden. Die neuen Eigner müssen der Verwaltung mitgeteilt werden und treten so an die Stelle des vorangehenden Mitgliedes. Bei minderjährigen Mitgliedern wird bis zum vollendeten 18. Altersjahr der gesetzliche Vertreter die Rechte vertreten.

Zusätzlich können die Anteilscheine bei Bedarf auch an OptimaSolar zurückverkauft werden. Der Rückkaufpreis richtet sich nach dem jeweils gültigen Kurswert.

Der Kurswert wird durch die Verwaltung der Genossenschaft aufgrund des Substanzwertes der gesamten Genossenschaft festgelegt und ist für ein Jahr gültig (bis zur nächsten Generalversammlung).

Weil alle Mittel immer in produktive Anlagen investiert sind, hat OptimaSolar wenig liquide Mittel; die Verwaltung hat daher gemäss Statuten das Recht, Auszahlungen bis zu max. 3 Jahren zu verzögern.

Wie sicher ist eine Geldanlage bei OptimaSolar?

Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet einzig das Genossenschaftsvermögen. Jede persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Genossenschafter ist ausgeschlossen.

Da OptimaSolar nur mit Genossenschaftskapital arbeitet, also auf kein Fremdkapital zurückgreift, ist eine Geldanlage sehr sicher.

Das gesamte Kapital ist in PV-Anlagen investiert, welche betriebssicher sind und eine lange Lebensdauer haben (neuere PV-Module bis zu 50 Jahre).

Die Sonne steht kostenlos und ohne Einfluss von Spekulanten zur Verfügung. Strom wird in Zukunft eine noch grössere Bedeutung erlangen und auch im Preis steigen.

Alle Anlagen sind gegen Feuer, Hagel, Sturm ausreichend versichert. Auch hier gibt es kaum Risiken.

Wieviele Genossenschaftsanteile kann ich erwerben und was kostet ein Anteilschein?

Sie können beliebig viele Anteilscheine und auch in Etappen erwerben.

Üblicherweise zeichnen Sie Anteilscheine auf eine bestimmte Anlage und sind so Solarstrom-Produzent in Anteilseigner.

Selbstverständlich können Sie auch auf verschiedene Anlagen Anteilscheine erwerben.

Ebenfalls ist es durchaus erlaubt, bei verschiedenen OptimaSolar Genossenschaften Anteilscheine zu zeichnen.

Der Nennwert des Anteilscheins ist CHF 1000.

Dank den guten Geschäftsgängen der OptimaSolar ist der Wert um CHF 60 gestiegen. Der Kurswert beträgt neu CHF 1060 und soviel kosten neue Anteilscheine.

Weil die Genossenschaft OptimaSolar Solothurn bereits wesentlich über 1 Mio. Genossenschaftskapital besitzt, muss bei der Zeichnung von Anteilscheinen von OptimaSolar Solothurn zusätzlich 1 % Emissionsabgabe an die Eidgenössische Steuerverwaltung bezahlt werden.

Wie werde ich Genossenschafter/in?

1 Anteilsschein (Kurswert) = CHF 1060 (Nennwert: 1000)

+ 1 % Emissionsabgabe an die Eidgenössische Steuerverwaltung

 

Mit jedem Anteilschein wird ein Teil einer Solaranlage finanziert. So werden Sie zum/zur Solarstrom-Produzenten/Produzentin ohne eine eigene Solaranlage bauen zu müssen.

Je mehr erneuerbarer Strom in unser Netz eingespeist wird, desto grösser ist die Chance, dass AKWs oder Gaskraftwerke ersetzt oder nicht gebaut werden. Wenn alle Bewohner und Bewohnerinnen der Schweiz so viel erneuerbaren Strom produzieren würden, wie sie verbrauchen, hätten wir im Netz nur noch erneuerbaren Strom. Mit den aktuell von uns erstellten Anlagen werden ca. 500 kWh pro Anteilschein im Jahr produziert. Der private Stromkonsum liegt in der Schweiz pro Person und Jahr bei ca. 1500 kWh. Mit drei Anteilscheinen der OptimaSolar Genossenschaft kann diese Menge an Solarstrom produziert werden.

Als Mitglied gehört Ihnen ein Teil der OptimaSolar und Sie erhalten eine Erfolgsbeteiligung (Zins), analog einer Dividende. Der jährliche Zins auf dem Anteilschein orientiert sich am Geschäftsergebnis und wird gemäss Beschluss der Verwaltung für jedes Jahr neu festgelegt. Aktuell liegt der Zins bei 2%.

Die zusätzlichen Erträge, welche die Genossenschaft durch die höhere Effizienz als bei privaten Anlagen erwirtschaftet, werden in der Genossenschaft in neue Anlagen reinvestiert. Dadurch entsteht ein Multiplikationseffekt, der zur Folge hat, dass das Genossenschaftskapital mittel- und langfristig erhalten bleibt und der Anteilschein an Wert zulegt. Seit 2011 hat der Anteilschein bereits um CHF 60 an Wert gewonnen.

Der wirtschaftliche Faktor bildet neben dem ideellen Wert einen zusätzlichen Anreiz, um in unsere Genossenschaft zu investieren. Da wir ausschliesslich mit Eigenkapital arbeiten, ist unsere Genossenschaft unabhängig von Finanzinstituten.

Mit der Beteiligung an der OptimaSolar-Genossenschaft wird ökologische Stromproduktion ermöglicht und Sie erhalten eine Rendite für Ihre Geldanlage.

Welche Rendite kann ich erwarten?

Anteilscheine von OptimaSolar sind eine lohnende Kapitalanlage.

OptimaSolar erwirtschaftet jährlich einen Gewinn, der an die Genossenschafter und Genossenschafterinnen ausgeschüttet wird. Der jährliche Ertrag (Zins) auf die Anteilscheine orientiert sich am Geschäftsergebnis und dem aktuellen Zinsniveau und wird gemäss Beschluss der Verwaltung jedes Jahr neu festgelegt. Die zusätzlichen Gewinne, welche die Genossenschaft durch die höhere Effizienz als bei privaten Anlagen erwirtschaftet, werden in der Genossenschaft in neue Anlagen reinvestiert. Dadurch entsteht ein Multiplikationseffekt, der zur Folge hat, dass das Genossenschaftskapital mittel- bis langfristig nicht nur erhalten bleibt, sondern an Wert zulegt (im Gegensatz zu einer privaten Anlage, bei der nach Ablauf der Lebensdauer das investierte Kapital verloren ist). Dadurch steigt der Wert des Anteilscheins. 

Dies dürfte neben dem ideellen Wert den Anreiz bilden in unsere Genossenschaft zu investieren. Da wir nicht mit Fremdkapital arbeiten und uns hohen ethischen Führungsrichtlinien unterstellen, dürfte unsere Genossenschaft krisenresistent und sicher sein. Gerade in der heutigen Zeit ein nicht zu unterschätzender Vorteil. 

Die 2-jährige Wartefrist für die Verzinsung ist dadurch begründet, dass die Genossenschafterinnen und Genossenschafter, welche bei der Gründung investiert haben, den ganzen Aufbau der Genossenschaft finanziert haben. Die heutige Generation soll aus Solidarität ebenfalls einen Teil dieser Anschubfinanzierung übernehmen. Zudem wird zuerst das Kapital gesammelt, dann gebaut und erst später liefert die Anlage Ertrag, daher kann das Kaptal nicht sofort verzinst werden.

Anteilscheine von OptimaSolar sind eine lohnende Kapitalanlage

Alle Anlagen der OptimaSolar sind mit einem Echtzeit-Datenlogger ausgerüstet. Die Daten werden auf die Webseite der OptimaSolar übertragen.

Sie können von jeder Anlage folgende Produktionsdaten einsehen:

  • Tagesproduktion 
  • Monatsproduktion
  • Jahresproduktion

Auf der Anzeige wird jeweils auch vermerkt, wie die Sollproduktion geplant ist. Es ist  also ersichtlich, ob die Anlage über dem Durchschnitt oder unterhalb Solarstrom produziert.